Im Schadenfall

Leitfaden für das richtige Verhalten im Schadenfall

Ein kleiner oder großer Schaden ist schnell passiert. Oft geht alles sehr schnell und leicht können wichtige Schritte der Schadenmeldung übersehen werden.
Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, derartige Probleme zu vermeiden und wichtige Verhaltensregeln in Erinnerung zu rufen.

Wichtig ist, dass Sie Schäden jeglicher Art unverzüglich bei uns melden, damit wir Sie von Anfang an bestmöglich unterstützen und beraten können.

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen:

Polizzennummer

Was ist wann wo passiert?

Ausmaß des Schadens

Allgemein gilt:

  • Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – natürlich ohne sich selbst zu gefährden.
  • Fotografieren Sie den Schaden aussagekräftig, heben Sie beschädigte Gegenstände auf.
  • Vergeben Sie keine Reparaturen, ohne vorher mit uns Rücksprache zu halten.
  • Melden Sie Schäden (egal welcher Art) immer so schnell wie möglich.

Außerdem zu tun bei ...

Brand

  • Alarmieren Sie Feuerwehr (122) und Polizei (133)
  • Retten Sie gefährdete Personen, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144)
  • Treffen Sie Maßnahmen, um den Schaden zu mindern (sofern gefahrlos möglich)
  • Brandursache und Schaden fotografieren
  • Verzeichnis beschädigter und zerstörter Gegenstände erstellen

Wasserschaden

  • Hauptwasserhahn & Leitungen abdrehen
  • Installateur oder Sanierungsfirma mit der Schadensbegrenzung beauftragen
  • Schaden dokumentieren
  • Verzeichnis beschädigter oder zerstörter Gegenstände erstellen

... mit Personenschaden

  • Unfallstelle sichern
  • Notruf absetzen (144) – Erste Hilfe leisten
  • Polizei verständigen (133)
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • Unfallskizze erstellen, Hergang schildern
  • Beweise sichern (Fotos, Daten von Zeugen notieren)
  • Kein Schuldbekenntnis ablegen (selbst wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte!)

... mit Sachschaden

  • Anzeige ist notwendig bei: Kollision mit Tieren, Parkschaden, Vandalismus, Brand, Diebstahl
  • Ist der Geschädigte nicht anwesend, müssen Sie den Unfall unverzüglich bei der Polizei anzeigen, andernfalls begehen Sie Fahrerflucht

Blitzschlag, Sturm oder Hagel

  • Datum und genaue Uhrzeit notieren
  • Scherben, Glassplitter, etc. von Geh- & Fahrwegen entfernen
  • Schaden mittels Foto dokumentieren
  • beschädigte Gegenstände aufbewahren
  • Maßnahmen treffen, die vor Folgeschäden schützen (z.B. Noteindeckung)

Einbruch

  • Verständigen Sie die Polizei (133) – Anzeige bestätigen lassen
  • Fotografieren Sie Beschädigungen ohne Spuren zu vernichten
  • Schadenshöhe minimieren, bzw. Folgeschäden verhindern (Notschlösser, Ersatzverglasungen)
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Handys und Sparbücher
  • Schaden dokumentieren (Kaufquittungen bereithalten!)

Dieser Leitfaden dient als Unterstützung im Ernstfall richtig zu handeln um Ihre Ansprüche bei Ihrem Versicherungsmakler geltend zu machen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass dieser Leitfaden lediglich eine Zusammenfassung der generellen Verhaltensweisen in einem Schadensfall ist und im Einzelfall weitere Schritte notwendig sein können. Dieser Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!